Wohnen: Förderungen und Beihilfen
Aufgabe einer ausgleichenden Wohnpolitik ist es, zum einen dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Wohnraum geschaffen wird, der auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich ist. Zum anderen sollen besonders einkommensschwache Haushalte gezielt unterstützt werden. Diese Materien sind primär auf Ebene der Bundesländer geregelt.
In vielen Haushalten fließt ein großer Teil des Haushaltseinkommens ins Wohnen. Für Maßnahmen, die die Preise auf dem Wohnungsmarkt sozial abfedern und das Wohnen auch für Menschen mit niedrigeren Einkommen erschwinglich machen sollen, sind in erster Linie die Bundesländer zuständig. In den neun voneinander unterschiedlichen Wohnbauförderungsgesetzen der Länder sind die wichtigsten Maßnahmen geregelt. Die Mittel für die Wohnbauförderung stammen aus dem von allen Erwerbstätigen zu leistenden Wohnbauförderungsbeitrag und aus allgemeinen Steuern.
Innerhalb der Wohnbauförderung lassen sich grundsätzlich zwei Ansatzpunkte unterscheiden:
Erstens werden die Errichtung von Eigenheimen, der Bau von Miet- bzw. Eigentumswohnungshäusern und die Wohnungssanierung gefördert – in der Regel durch günstige Kredite. Je nach Bundesland und Bauvorhaben gewährt das Land unter dem Zinssatz von Bankdarlehen liegende Landesdarlehen oder Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen. Dadurch wird die monatliche Rückzahlungsbelastung der Eigenheimbauer:innen bzw. Mieter:innen gesenkt. Wer eine solche Förderung in Anspruch nehmen möchte, darf in der Regel ein bestimmtes Einkommensniveau nicht überschreiten.
Zweitens zielt die Wohnbauförderung auf Familien ab, die sich selbst die vom Land geförderten Wohnungen nicht leisten können. Meist handelt es sich um Ersatzdarlehen für Eigenmittel, die Mieter:innen beim Bezug einer geförderten Wohnung an Bauträger:innen zahlen müssen. Die Gewährung dieser niedrig verzinsten, langfristigen Darlehen ist jedenfalls an das Familieneinkommen gebunden.
Wer individuelle Unterstützung bei den laufenden monatlichen Belastungen (Miete, Kreditrückzahlungsraten) benötigt, kann Wohnbeihilfe beantragen. Hierbei gelten Einkommensgrenzen. Zum Teil sind noch weitere Voraussetzungen (z. B. österreichische Staatsbürgerschaft) zu erfüllen.
Neben der Förderung des gemeinnützigen und öffentlichen Wohnbaus, der Wohnbauförderung und der Wohnbeihilfe gleicht der Staat über das Mietrechtsgesetz die schwächere Position der Mieter:innen aus.
WOHNSCHIRM
WOHNSCHIRM ist das Programm des Sozialministeriums zur Verhinderung und Beendigung von Wohnungslosigkeit.
WOHNSCHIRM ist ein subsidiäres Programm: Es hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.
WOHNSCHIRM Miete: Verhinderung von Wohnungslosigkeit
WOHNSCHIRM Miete unterstützt Mieter:innen, die durch die Folgen der Teuerungen ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiter:innen kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.
WOHNSCHIRM Housing First: Beendigung von Wohnungslosigkeit
WOHNSCHIRM Housing First unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiter:innen ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.
WOHNSCHIRM Energie: Energiesicherung
Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich: Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.
Kostenlose Beratung
Die Beratung bei WOHNSCHIRM ist kostenlos. Auf der WOHNSCHIRM-Website sind alle Beratungsstellen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.