Leistungen für Eltern und Kinder

Die Förderung von Familien und Kindern ist ein wichtiges sozialpolitisches Ziel. Sie zielt zum einen darauf ab, Armut zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Zum anderen dient sie dem Lastenausgleich, sprich der Umverteilung finanzieller Mittel von Haushalten ohne Kinder zu jenen mit Kindern. Großteils handelt es sich bei den Ausgaben für Familien um Geldleistungen, wobei auch Sachleistungen wie Kindergärten, Schulbücher oder Freifahrten ein wichtiger Bestandteil sind.

Leistungen für Menschen in Ausbildung

Die Bildungspolitik verfolgt mit ihren Maßnahmen auch sozialpolitische Zielsetzungen. Dazu zählt zum einen eine Reihe von nicht-monetären Leistungen, wie etwa der kostenfreie Zugang zur Bildung bis zur Matura sowie die kostenfreien Schulbücher. Zum anderen zählen dazu verschiedene direkte, monetäre Ausbildungsförderungen (wie Beihilfen) und indirekte Förderungen der (Aus)Bildung (wie etwa steuerliche Begünstigungen).

Ansprüche bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist für die weit überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ein besonders schwerwiegendes Risiko. Sie geht für die davon Betroffenen mit oft gravierenden sozialen, materiellen und auch gesundheitlichen Folgen einher. Die Arbeitslosenversicherung wurde in Österreich erstmals im Jahr 1918 gesetzlich geregelt. Auch heute – mehr als 100 Jahre danach – ist sie ein immens wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Österreich, da in der jüngeren Vergangenheit rund 900.000 Menschen mindestens einen Tag pro Jahr arbeitslos gemeldet waren.

Leistungen bei Krankheit

Durch die gesetzliche Krankenversicherung sind 99,9 % der Bevölkerung für den Fall einer Erkrankung abgesichert. Sie haben Anspruch auf ärztliche Hilfe, Spitalsbehandlung, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel. Für einen Teil der Leistungen sind Selbstbehalte zu tragen. Versicherte erhalten außerdem Krankengeld und Wochengeld.

Pensionsansprüche

Wie wäre das Leben in unserer Gesellschaft ohne öffentliche Pensionen? Gekennzeichnet von beträchtlicher Armut. Deshalb zählt die Alterssicherung zu den wichtigsten Bereichen, die in Österreich im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung geregelt sind. Die Pensionsversicherung wurde zunächst 1907 für Privatangestellte eingeführt und in der Folgezeit auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.

Wohnen: Förderungen und Beihilfen

Aufgabe einer ausgleichenden Wohnpolitik ist es, zum einen dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Wohnraum geschaffen wird, der auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich ist. Zum anderen sollen besonders einkommensschwache Haushalte gezielt unterstützt werden. Diese Materien sind primär auf Ebene der Bundesländer geregelt.

Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhalts

Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den Leistungen der Sozialversicherung oder dem Haushalt/Familienverbund sichern können, besteht ein drittes und letztes soziales Netz. Wer in finanzielle Not geraten ist und keine Möglichkeit hat, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) zu bestreiten, kann eine entsprechende Leistung aus der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beantragen. Ihr Bezug ist an strikte Voraussetzungen – von der Arbeitswilligkeit über die Bedarfsprüfung bis zur Vermögenverwertung – gebunden.

Beratungsbroschüren

In den kompakten Beratungsbroschüren der Arbeiterkammer werden wichtige Informationen für jede Lebenslage zusammengefasst: Sei es für Menschen in Ausbildung, zu Themen des Arbeitsrechts und der Gesundheit am Arbeitsplatz, des Familienzuwachs und der Elternkarenz oder der Altersteilzeit etc. Die Informationshefte sind kostenlos erhältlich. Sie können auf der Website der Arbeiterkammer heruntergeladen oder postalisch zu Ihnen nach Hause versendet werden.