Leistungen bei Krankheit

Durch die gesetzliche Krankenversicherung sind 99,9 % der Bevölkerung für den Fall einer Erkrankung abgesichert. Sie haben Anspruch auf ärztliche Hilfe, Spitalsbehandlung, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel. Für einen Teil der Leistungen sind Selbstbehalte zu tragen. Versicherte erhalten außerdem Krankengeld und Wochengeld.

Das WIFO (2018) zeigt in einer Studie, dass drei Lebensbereiche den Gesundheitszustand bzw. die Ungleichheiten im Gesundheitszustand bestimmen:

  • Bedingungen in der Kindheit,
  • Bedingungen im Erwerbsleben (Arbeitsbedingungen) und
  • ökonomische Ressourcen (Einkommen).

Ein modernes Gesundheitssystem kann neben der hochwertigen Versorgung – idealerweise über den gesamten Lebenszyklus – auch eine wichtige Rolle für die Lebensqualität und Lebenszufriedenheit spielen, vor allem wenn es durch präventive Gesundheitsmaßnahmen gelingt, die Menschen möglichst lange gesund zu erhalten bzw. in Phasen von Krankheit und Alter adäquat zu unterstützen.

Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie dominieren Zahlen und Fakten zur Auslastung des Gesundheitssystems die Nachrichten. Reichen die Intensivbetten? Unterbleiben wichtige Behandlungen aus Vorsicht, um die bestehenden Kapazitäten nicht zu überfordern? Gibt es ein ausreichendes Behandlungsangebot für Long-Covid-Patient:innen? Solche Fragen hätte man sich vor einigen Jahren noch nicht gestellt. Im Gegenteil: Der Druck – auch von internationalen Organisationen wie der OECD –, im Gesundheitssystem besonders stark zu sparen, war riesengroß. Auch in Österreich wurde in den vergangenen Jahren immer wieder ein Sparkurs im Gesundheitssystem angestrebt. Dennoch verfügt Österreich im europäischen Vergleich über eine gute Versorgungsdichte.

Die Krankenversicherung wird durch Beitragszahlungen der Versicherten und der Arbeitgeber:innen finanziert (zusammen 7,65 % der Bruttomonatsbezüge). Die Höhe der Beiträge für Versicherte hängt von ihrem Einkommen ab. Unter der Geringfügigkeitsgrenze sind keine Beiträge zu leisten und es besteht keine Krankenversicherung. Es gibt für geringfügig Beschäftigte jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der Krankenversicherung. Außerdem ist die Beitragshöhe durch eine Höchstbeitragsgrundlage (2024: 6.060,00 Euro) gedeckelt.

Die Unfallversicherung ist für die Behandlung und Versorgung von Menschen zuständig, die einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden. Sie bietet den Betroffenen Heilbehandlungen und Renten. Die Unfallversicherungsbeiträge für unselbstständig Erwerbstätige werden von den Arbeitgeber:innen getragen und betragen 1,1 % der laufenden Bruttomonatsbezüge. Im Gegensatz zur Krankenversicherung besteht auch bei einer geringfügigen Beschäftigung ein Unfallversicherungsschutz.

Pflegebedürftige Personen haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld. Die Ursache ihrer Pflegebedürftigkeit und die Höhe ihres Einkommens oder Vermögens haben keine Auswirkung auf diesen Anspruch. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vielmehr vom konkreten Pflegebedarf ab. Das Pflegegeld wird über allgemeine Steuermittel finanziert.

Das Steuerrecht sieht spezielle Regelungen für kranke und behinderte Menschen vor. Außerdem können sie Leistungen aus der Pensionsversicherung, wie zum Beispiel die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, und verschiedene Sozialleistungen erhalten. Auch im Arbeitsrecht gibt es Regelungen zur Unterstützung der von Krankheit oder Behinderung Betroffenen. Dazu gehört unter anderem die Entgeltfortzahlung während eines Krankenstandes oder der erhöhte Kündigungsschutz für Personen mit Behinderung. Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen aufgrund spezieller Umstände (z. B. Kriegsopfer) erhalten die sogenannten Versorgungsleistungen des Bundes.