Ansprüche bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist für die weit überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ein besonders schwerwiegendes Risiko. Sie geht für die davon Betroffenen mit oft gravierenden sozialen, materiellen und auch gesundheitlichen Folgen einher. Die Arbeitslosenversicherung wurde in Österreich erstmals im Jahr 1918 gesetzlich geregelt. Auch heute – mehr als 100 Jahre danach – ist sie ein immens wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Österreich, da in der jüngeren Vergangenheit fast 900.000 Menschen mindestens einen Tag pro Jahr beim AMS arbeitslos gemeldet waren.

Finanz- und Wirtschaftskrise, Coronapandemie, Ukrainekrieg und Teuerungskrise – all diese Entwicklungen schlagen sich auf dem Arbeitsmarkt, also auf die Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, nieder. Nachdem sich der Arbeitsmarkt nach der Coronakrise wieder erholt hatte und die Arbeitslosigkeit unter das Niveau vor der Krise gesunken war, zeigte sich bereits ab Mitte 2023 wieder ein Anstieg bei den Arbeitslosenzahlen.

Im Jahr 2024 lag die Arbeitslosenquote mit 7 % zwar gerade noch unter dem Wert des Vorkrisenjahres 2019 (7,4 %). Trotzdem waren im Jahresdurchschnitt 2024 373.376 Menschen in Österreich auf Arbeitsuche (297.851 vorgemerkte Arbeitslose und 75.524 Schulungsteilnehmer:innen). Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 3,96 Millionen Menschen unselbstständig beschäftigt. Die Beschäftigungszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr fast gleich geblieben.

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Vor allem arbeitslose Frauen, junge Erwachsene und Langzeitarbeitslose haben es momentan besonders schwer. Hier steigt die Arbeitslosigkeit kontinuierlich an. Es braucht rasch ein politisches Gegensteuern: ein Recht auf Aus- und Weiterbildungen, eine bessere Existenzsicherung während der Arbeitslosigkeit, mehr Personal im AMS und eine Jobgarantie für Langzeitarbeitslose. Und: Aufgrund des demografischen Wandels und der sozial-ökologischen Transformation brauchen wir mehr Mittel in der Arbeitsmarktpolitik für fachliche Qualifizierungen in Zukunftsberufen, damit man dem Ziel einer Vollbeschäftigung wieder näherkommen kann.

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Die wirtschaftlichen Aussichten für 2025 sind gedämpft, man geht von einer weiteren Zunahme der Arbeitslosigkeit und einem verhaltenen Beschäftigungswachstum von +0,3 % aus (vgl. aktuelle WIFO-Konjunkturprognose, Dez. 2024). Von Vollbeschäftigung sind wir in Österreich also noch weit entfernt!

Frauen sind am Arbeitsmarkt (mehrfach) von Diskriminierung betroffen. Neben ihrer zentralen Rolle in besonders systemrelevanten Branchen (u. a. Gesundheit, Pflege, Handel) stemmen sie noch immer die Hauptlast der Sorge- und Betreuungsarbeit in den Familien. Auch Jugendliche und junge Erwachsene, die am Übergang von der Ausbildung zur Arbeitswelt stehen, und junge zugewanderte Menschen brauchen mehr Unterstützung, um nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Und obwohl die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen nach der Coronakrise wieder deutlich zurückging, steigt die Zahl nun wieder und es sind nach wie vor fast ein Drittel der Arbeitsuchenden länger als ein Jahr arbeitslos. Viele davon haben gesundheitliche Beeinträchtigungen und brauchen eine spezifische Unterstützung.

Alle, die unselbstständig erwerbstätig sind (Arbeiter:innen, Angestellte, freie Dienstnehmer:innen) und ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Versicherungsbeiträge werden von Unternehmen und den Erwerbstätigen geleistet, jeweils in der Höhe von 2,95 % vom Bruttoeinkommen, also insgesamt 5,9 %. Bei niedrigen Einkommen sind die Beiträge der Versicherten geringer („Staffelung“). Außerdem gibt es eine Höchstbeitragsgrundlage, das heißt, dass ab einer gewissen Höhe die Beiträge gedeckelt sind. Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Wenn man arbeitslos wird und die Voraussetzungen erfüllt, kann man Arbeitslosengeld bzw. in weiterer Folge Notstandshilfe beziehen.

Zwei aktuelle Studien zur Existenzsicherung von arbeitslosen PersonenExternal Link Icon zeigen jedoch, dass mehr als die Hälfte der Menschen mit ihrem Einkommen bei Arbeitslosigkeit nicht auskommt; 54 % der Befragten kommen mit ihrem Einkommen während der Arbeitslosigkeit nicht ausExternal Link Icon, für weitere 38 % reicht es gerade noch aus. Das betrifft auch Menschen, die vor der Arbeitslosigkeit sehr gut mit ihrem Arbeitseinkommen ausgekommen sind (das sind tendenziell Menschen mit einer guten Arbeitsmarktintegration). Der Vergleich mit einer Vorstudie aus 2014 zeigt: Die steigenden Kosten und die fehlende Berücksichtigung der Inflation bei den Arbeitslosenversicherungsleistungen haben dazu geführt, dass die Beitragszahler:innen der Arbeitslosenversicherung in der Arbeitslosigkeit schlechter gestellt sind als noch vor zehn Jahren.

Arbeitsmarktpolitik

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen. Bei der ersten Säule handelt es sich um die sogenannte passive Arbeitsmarktpolitik. Ihr Ziel ist es, den Einkommensverlust durch die Arbeitslosigkeit durch Geldleistungen auszugleichen.

Die zweite Säule ist die aktive Arbeitsmarktpolitik. Einerseits sollen die Arbeitsmarktchancen der Arbeitsuchenden durch eine gute Beratung, Qualifizierung und Förderung ihrer Mobilität verbessert werden. Andererseits sollen Betriebe dabei unterstützt werden, Arbeitskräfte einzustellen. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie beim zuständigen AMS.

Erreichen die Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine bestimmte Höhe nicht oder sollte überhaupt kein Anspruch bestehen – weil etwa das Beschäftigungsverhältnis zu kurz gedauert hat –, stellt der Staat andere bedarfsgeprüfte Sozialleistungen zur Verfügung.