Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhalts

Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den Leistungen der Sozialversicherung oder dem Haushalt/Familienverbund sichern können, besteht ein drittes und letztes soziales Netz. Wer in finanzielle Not geraten ist und keine Möglichkeit hat, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) zu bestreiten, kann eine entsprechende Leistung aus der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beantragen. Ihr Bezug ist an strikte Voraussetzungen – von der Arbeitswilligkeit über die Bedarfsprüfung bis zur Vermögenverwertung – gebunden.

Die Sozialhilfe folgt der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Grundlage für die Bestreitung des Lebensunterhalts nach. Sie wird über ein Grundsatzgesetz laut Art 12 B-VG geregelt, zu dem die Bundesländer Ausführungsgesetze entwerfen müssen. Das Ausmaß der Änderungen durch die Einführung der Sozialhilfe hängt von den teilweise sehr unterschiedlichen Ausführungsgesetzen der Bundesländer ab.

Für weiterführende Fragen zu Unterstützungsleistungen in Wien bietet die Sozialberatung Wien persönliche Beratung an.

Darunter fallen:

  • unbürokratische, persönliche Beratung hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen
  • Beratung zu Bescheiden
  • Unterstützung in der Beschwerdeführung
  • Vermittlung im Sozialbereich

Terminvereinbarung unter www.sozialberatungwien.atExternal Link Icon.

Einkommensschwächere Personen werden mit Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten unterstützt, damit sie ein Mindestmaß an sozialen Kontakten aufrechterhalten können. Die Befreiung von der Rundfunkgebühr soll ihnen außerdem ein Mindestmaß an kultureller Teilhabe ermöglichen. Wer von der Rundfunkgebühr befreit ist, für den/die ist auch die Befreiung vom Grüngas-Förderbeitrag möglich.

Als ergänzende Sozialleistung stellt der Staat auch Leistungen zur Versorgung von Kriegsopfern zur Verfügung. Außerdem unterstützt der Sozialstaat Personen, die im Zweiten Weltkrieg beim Kampf um ein freies und demokratisches Österreich Schaden genommen haben oder politisch verfolgt wurden (OFG). Menschen, die eine dauernde Gesundheitsschädigung infolge einer seinerzeit angeordneten oder nunmehr empfohlenen Impfung erlitten haben oder erleiden, bzw. deren Hinterbliebene, erhalten eine Entschädigung (Impfschadengesetz).

Wer Opfer einer strafbaren Handlung wurde, die zu Heilkosten oder geminderter Erwerbsfähigkeit und dadurch einem Verdienst- oder Unterhaltsentgang führte, den unterstützt der Sozialstaat unter bestimmten Voraussetzungen mit Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz.