Pensionsansprüche

Wie wäre das Leben in unserer Gesellschaft ohne öffentliche Pensionen? Gekennzeichnet von beträchtlicher Armut. Deshalb zählt die Alterssicherung zu den wichtigsten Bereichen, die in Österreich im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung geregelt sind. Die Pensionsversicherung wurde zunächst 1907 für Privatangestellte eingeführt und in der Folgezeit auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.

Grundzüge der gesetzlichen Pensionsversicherung

In die österreichische gesetzliche Pensionsversicherung ist ein breiter Personenkreis eingebunden. Das sind in erster Linie erwerbstätige Menschen. Ansprüche sind an eine bestimmte Dauer der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gebunden (Erwerbszentriertheit).

Die Höhe der Pension hängt von der Höhe des versicherten Einkommens (bis zur „Höchstbeitragsgrundlage“) und der Zahl der erworbenen Versicherungsmonate sowie vom Pensionsantrittsalter ab (Äquivalenzprinzip). Somit spiegeln sich darin auch bestehende Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt – einschließlich der unterschiedlichen Bewertung von Arbeit (sowohl hinsichtlich der Erwerbsarbeit als auch der unbezahlten Care-Arbeit).

Auch bestimmte Zeiten, in denen keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, werden als Versicherungszeiten angerechnet, so etwa Zeiten der Kindererziehung, des Präsenz- und Zivildienstes und der Arbeitslosigkeit (Sozial- und Solidaritätsprinzip).

Wenn die Pension und anrechenbares sonstiges Einkommen (insbesondere (Ehe-)Partnereinkommen) eine bestimmte Mindesthöhe (Richtsatz) nicht erreichen, gebührt die sogenannte Ausgleichszulage als Differenz (Existenzsicherungsprinzip).

Wer die erforderliche Mindestdauer an Versicherungszeiten nicht erfüllt, erwirbt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Eigenpension. Falls die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht in solchen Fällen Anspruch auf Sozialhilfe. Sie ist das letzte Sicherungsnetz des Sozialstaats.

Neben dem Risiko des Alters (Alterspensionen) und des Todes (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen) deckt die Pensionsversicherung auch die Risiken von Invalidität und Berufsunfähigkeit ab (Berufsunfähigkeitspensionen). Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sind ebenso Teil des Leistungskatalogs.

Die Finanzierung erfolgt aus den laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen sowie aus Bundesmitteln (Umlageverfahren).

Das leistungsdefinierte Pensionskonto

Das Leistungsrecht der Pensionsversicherung wurde in den letzten Jahrzehnten mehrmals umgestaltet. Zentrales Ziel war dabei, den durch die deutlich steigende Zahl älterer Menschen bedingten tendenziellen Kostenanstieg einzudämmen und die nachhaltige Finanzierbarkeit auch für die heute Jüngeren sicherzustellen. Versuche, das System massiv zu schwächen und die öffentlichen Pensionen deutlich zu kürzen (wie das insbesondere bei den Regierungsplänen zur Pensionsreform 2003 der Fall war), konnten vor allem durch den Widerstand der Gewerkschaften und der AK abgewehrt werden. Mit der Einführung des Pensionskontos 2005 wurde ein letztlich für alle einheitliches, sehr transparentes und weiterhin auch sehr leistungsstarkes System geschaffen. In einem weiteren zentralen Reformschritt wurden 2014 auch die „alten“ Pensionsanwartschaften in Form von Erstgutschriften auf die Pensionskonten übertragen.

Das System sichert bereits erworbene Pensionsansprüche in hohem Maße ab, weil diese laufend im Pensionskonto ausgewiesen werden. Für jedes Jahr werden 1,78 % (Kontoprozentsatz) der Beitragsgrundlagen als Pensionsanspruch zum Regelpensionsalter gutgeschrieben. Gutschriften gibt es für beitragspflichtige Erwerbstätigkeit sowie etwa für Zeiten der Kindererziehung, des Bezuges einer Leistung der Arbeitslosenversicherung etc. Der bisher insgesamt erworbene Pensionsanspruch – die Gesamtgutschrift – wird dabei jährlich im Ausmaß der Entwicklung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen aufgewertet und um die neu hinzukommenden Ansprüche für das jeweils aktuelle Jahr – die aktuelle Teilgutschrift – ergänzt. Ein Pensionsantritt ist innerhalb des Pensionskorridors bei ausreichend langer Versicherungsdauer drei Jahre vor dem Regelpensionsalter bis drei Jahre danach möglich. Der im Konto ausgewiesene Anspruch zum Regelalter wird in diesem Fall durch Ab- bzw. Zuschläge auf die längere bzw. kürzere voraussichtliche Pensionsbezugsdauer verteilt.

Ausblick

Die Perspektiven der gesetzlichen Pensionen sind auch für die heute Jüngeren viel besser, als das von Kritiker:innen des öffentlichen Systems oft behauptet wird. So können aktuelle Berufseinsteiger:innen in Österreich mit wesentlich höheren PensionenExternal Link Icon rechnen als etwa ihre Kolleg:innen in Deutschland. Die gesetzliche Pensionsversicherung hat sich nicht nur bereits über viele Jahrzehnte – auch in schweren wirtschaftlichen Krisensituationen – als sehr verlässlich erwiesen. Auch die Vorausberechnungen für die kommenden Jahrzehnte zeigen, dass das System auf soliden Beinen steht und es nicht zur immer wieder beschworenen „Kostenexplosion“ kommen wird.

Die Langzeit-Rechnungen im EU Ageing Report weisen – ausgehend von einem Anteil der öffentlichen Pensionsausgaben am BIP von 13,8 % (2013) – vorerst einen Anstieg auf etwas über 15 % im Zeitraum 2030–2040 aus. Gegen Ende des Vorausberechnungszeitraums (2070) wird mit 14,3 % des BIP gerechnet, also gerade einmal mit einem halben Prozentpunkt mehr als vor zehn Jahren. Und das, obwohl sich im selben Zeitraum der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren nach diesen Berechnungen um mehr als 60 % erhöhen wird. Bei entsprechendem politischen Willen ist eine Ausgabensteigerung in diesem Ausmaß jedenfalls bewältigbar und in Anbetracht des massiven Anstiegs der Altenquote im Sinne der Generationengerechtigkeit zweifellos auch angemessen.

Klar ist, dass die Gewährleistung einer guten Alterssicherung auch in Zukunft eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen bleiben wird. Nach den vielen bereits durchgeführten Änderungen im Pensionsrecht muss jetzt vor allem sichergestellt werden, dass der Arbeitsmarkt mit diesen Änderungen auch Schritt hält. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, während ihres Erwerbslebens gute Pensionsansprüche zu erwerben – massiver Verbesserungsbedarf besteht dabei vor allem bei den Erwerbschancen für Frauen. Dazu gehört auch, dass Frauen und Männer die Möglichkeit haben, bis zur Erreichung des Pensionsalters auf altersgerechten Arbeitsplätzen arbeiten zu können.

Generell ist der Arbeitsmarkt eine der zentralen Bestimmungsgrößen auch der Pensionen – sowohl heute als auch in Zukunft. Am Beispiel DeutschlandsExternal Link Icon kann dies sehr gut aufgezeigt werden.

Erforderlich sind:

  • ein glaubwürdiger Paradigmenwechsel der zentralen Akteur:innen zu einer „investiven und präventiven“ Strategie in zentralen Politik- und Handlungsfeldern (u. a. Bildungspolitik, Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Unternehmenskultur),
  • eine beschäftigungsfördernde Makropolitik und der Abbau der Arbeitslosigkeit,
  • die (Re)Integration der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden in Erwerbsarbeit,
  • die Sicherstellung bzw. Schaffung einer qualitativ hochwertigen Aus- und Weiterbildung,
  • die Herstellung entsprechender Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes und des berufsbegleitenden Lernens als Voraussetzung für einen längeren Verbleib in Beschäftigung,
  • eine bessere Erwerbsintegration von Menschen im höheren Erwerbsalter (alternsgerechte Arbeitsplätze etc.) und generell von benachteiligten Personengruppen,
  • die Schaffung adäquater Arbeitsplätze für Menschen mit eingeschränkter Arbeitskapazität,
  • die Umwandlung prekärer und informeller Arbeitsformen in reguläre Beschäftigung,
  • eine ausgewogene Verteilung der Erwerbsarbeit und
  • eine faire Verteilung des erarbeiteten Wohlstands!

Die wichtigsten Sozialleistungen in diesem Fall

Sozialtransferleistungen im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene

Steuerliche Begünstigungen für Pensionist:innen