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Soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Das Risiko, arbeitslos zu werden, wird in Österreich in erster Linie durch die Arbeitslosenversicherung abgefangen. Jede unselbstständig erwerbstätige Person und jeder/jede freie Dienstnehmer/in, der/die ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt, ist in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Nicht arbeitslosenversichert sind ua geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt für Arbeiter/innen, Angestellte und freie Dienstnehmer/innen 6 %, wobei jeweils 3 % der/die Arbeitgeber/in bzw der/die Arbeitnehmer/in zu leisten haben (bei einem geringeren Entgelt reduziert sich der AlV-Beitrag für Arbeiter/innen, Angestellte und freie Dienstnehmer/innen auf bis zu 0 %). Dieser Beitragssatz wird bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze* angewandt, für darüber liegendes Einkommen ist kein Beitrag zu entrichten.

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik baut auf zwei Säulen auf:

Die erste und vom finanziellen Aufwand* her bedeutendste Säule stellt die passive Arbeitsmarktpolitik dar. Ihr Ziel ist es, den durch Arbeitslosigkeit bedingten Einkommensentfall durch entsprechende Geldleistungen, die im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt sind (insbesondere Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), zu kompensieren.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik als zweite Säule der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ist im Wesentlichen im Arbeitsmarktförderungsgesetz geregelt und spielt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine geringe Rolle.* Ihr Ziel ist es, einerseits die Position der Arbeitnehmer/innen auf dem Arbeitsmarkt durch Schulungen und Mobilitätsförderung zu stärken und andererseits die Nachfrage nach Arbeitskräften über betriebliche Förderungen positiv zu beeinflussen.

Im folgenden Kapitel sind die wichtigsten Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz dargestellt, während die Förderungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz hier nicht im Detail beschrieben werden. Auf sie besteht im Gegensatz zu den Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz kein Rechtsanspruch, und das Leistungsspektrum reagiert laufend auf aktuelle arbeitsmarktpolitische Erfordernisse. Die aktuellen Förderprogramme sind in den Landesstellen des AMS zu erfragen (siehe Adressen im Anhang unter „Arbeitsmarktservice“).

In anderen Kapiteln dieses Buches finden sich weitere Sozialleistungen, die in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und einem geringen oder keinem Einkommen von Bedeutung sind. Es sind dies vor allem die Mindestsicherung bzw Sozialhilfe, die Befreiung von der Rezept- und von der Rundfunkgebühr sowie vom Service-Entgelt (vormals Krankenscheingebühr).