Leistungen für Eltern und Kinder

Die Förderung von Familien und Kindern ist ein wichtiges sozialpolitisches Ziel. Sie zielt zum einen darauf ab, Armut zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Zum anderen dient sie dem Lastenausgleich, sprich der Umverteilung finanzieller Mittel von Haushalten ohne Kinder zu jenen mit Kindern. Großteils handelt es sich bei den Ausgaben für Familien um Geldleistungen, wobei auch Sachleistungen wie Kindergärten, Schulbücher oder Freifahrten ein wichtiger Bestandteil sind.

Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung übernehmen in unterschiedlichem Ausmaß familienfördernde Aufgaben. Ihre vielfältigen Leistungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen:

Familienförderung erfolgt großteils über Geldleistungen wie z. B. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld. Das Geld dafür stammt hauptsächlich aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). In besonderen Lebenssituationen besteht Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende, aber auch Familien in bestimmten Lebenssituationen, stehen vor speziellen Herausforderungen. Um sie bestmöglich zu unterstützen, erhalten sie zusätzliche spezifische Leistungen. Dazu zählen der Unterhaltsvorschuss, der Familienhärteausgleich, die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS, die Familienzuschüsse der Bundesländer sowie Leistungen der Sozialhilfe.

Betreuung und Pflege von Kindern und Erwachsenen finden ebenfalls Berücksichtigung. Kindererziehungszeiten bis zum 4. Lebensjahr werden auf die Pension angerechnet. Personen, die ihr Kind mit Behinderung pflegen, haben die Option, eine Pensionsversicherung zu beantragen. Sie können sich beitragsfrei selbst versichern, die Beiträge übernimmt der FLAF. Bei der Pflege von Erwachsenen übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Pensionsversicherung teilweise oder sogar ganz.

Abgeleitete Ansprüche sichern Familien zusätzlich ab. Zu den vielfältigen abgeleiteten Ansprüchen gehört unter anderem die (großteils beitragsfreie) Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Hinterbliebenenrenten (nach dem ASVG und dem PG) fallen beispielsweise in diesen Bereich.

Bestimmte Sachleistungen stehen Kindern und Familien, je nach Bundesland, kostenlos oder gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung. Wichtigste Sachleistung sind die Kinderbetreuungseinrichtungen. Zu den Sachleistungen gehören außerdem der Mutter-Kind-Pass und kostenlose Beratungen (Elternberatung, Familien-, Sexualberatungsstellen etc.). Auch die Errichtung und Wartung von öffentlichen Spielplätzen, kostenlose Spielangebote oder der Betrieb von Jugendzentren u. ä. fällt in diesen Bereich.

Familiäre Verpflichtungen finden auch im Arbeitsrecht ihre Berücksichtigung: Pflegefreistellung bei Entgeltfortzahlung, spezielle Mutterschutzbestimmungen, Karenzanspruch mit Kündigungsschutz für beide Elternteile und Eltern(teil)zeit sind gesetzlich geregelt.

In anderen Sozialbereichen wird die familiäre Situation ebenfalls berücksichtigt, zum Beispiel bei der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, im sozialen Wohnbau und in der Wohnbauförderung. Meist werden auch die Leistungen für Schüler:innen, Lehrlinge und Studierende zu den Familienleistungen gerechnet. Dazu zählen Schulbesuch, Schüler:innenfreifahrt und kostenlose Schulbücher, Studienbeihilfen, der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz aller Schüler:innen und Studierenden usw.