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1.9

Ergänzende Geldleistungen der Bundesländer

Ergänzend zu den Bundesleistungen gibt es in den einzelnen Bundesländern zusätzliche Familienleistungen, die zumeist an Bedürftigkeit gebunden sind und daher nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen bezogen werden können. Höhe und Anspruchsberechtigungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In der Verantwortung der Länder liegt auch die Kinderbetreuung und Elementarbildung. Die gesetzlichen Regelungen und Arten der Förderung unterscheiden sich dementsprechend von Bundesland zu Bundesland. Bundeseinheitlich ist nur das kostenlose verpflichtende letzte Kindergartenjahr geregelt. Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, sollen Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht zum Besuch von geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen verpflichtet werden. Dieser Besuch ist kostenlos, die Länder erhalten die entfallenden Elternbeiträge vom Bund erstattet.

Die Besuchspflicht gilt während des Kindergartenjahres, ausgenommen schulfreie Tage und Schulferien, und muss mindestens vier Tage pro Woche für 20 Stunden umfassen. Die Betreuungseinrichtungen müssen dabei den bundesweiten vorschulischen Bildungsplan umsetzen. Diese Anforderungen stellen einen Mindeststandard dar. In einigen Bundesländern ist nicht nur die ganztägige Betreuung für 5-Jährige kostenlos, sondern auch der Besuch für jüngere Kinder.