Mehrlingszuschuss des Landes OÖ
| Gesetzliche Grundlage: | Richtlinien zum Mehrlingszuschuss des Landes Oberösterreich |
| Finanzierung: | Land |
| Gesamtausgaben: | € 82.500 (2024) |
| Leistungsbezieher:innen: | 148 |
| Eingelöste MZ-Gutscheine: | 75 |
| Gesamtausgaben: | € 2.960 |
1. Zweck der Leistung
Die Förderung dient der Deckung des finanziellen Mehraufwands für Familien bei Mehrlingsgeburten.
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
Die Leistung wird Familien bei Mehrlingsgeburten gewährt. Antragstellung bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge möglich.
3. Höhe der Transferleistung
Das Land OÖ gewährt bei Mehrlingsgeburten einen einmaligen Zuschuss.
Dieser beträgt bei:
| Zwillingsgeburt: | € 550 Geldleistung + € 100 als Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas |
| Drillingsgeburt: | € 1.100 Geldleistung + € 200 als Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas |
| Für jeden weiteren Mehrling: | weitere € 550 Geldleistung + weitere € 100 als Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas |
4. Bezugsdauer
Der Zuschuss zu Mehrlingsgeburten ist eine einmalige Leistung.
5. Einkommensanrechnung
Die Förderung ist an keine Einkommensgrenze gebunden.
Der Tarif der „Mobilen Familiendienste“ ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen (gemäß der Oö. Sozialhilfeverordnung).
6. Steuerliche Behandlung
Der Mehrlingszuschuss des Landes OÖ ist steuerfrei.
7. Antragstellung und Auszahlung
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft – Familienreferat
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/77 20-18772
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden sich auf der Homepage unter https://www.familienkarte.at/de/familienkarte.html. Der Antrag kann auch online gestellt werden.