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1.9.5.1

Salzburger Familienförderung bei Mehrlingsgeburten

Gesetzliche Grundlage:Richtlinie zur Förderung bei Mehrlingsgeburten
Finanzierung:Land
Gesamtausgaben:€ 93.100 (2023)*
Leistungsbezieher:innen:66 (2023)

1. Zweck der Leistung

Die Förderung dient der materiellen Unterstützung von Familien bei Mehrlingsgeburten.

2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

Die Leistung wird Elternteilen gewährt, die ab 1.1.2024 eine Mehrlingsgeburt hatten und den ordentlichen Wohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen. Die Antragstellung erfolgt in den beiden ersten Lebensjahren.

3. Höhe der Transferleistung

Das Land Salzburg gewährt bei Mehrlingsgeburten einen einmaligen Zuschuss pro Mehrlingskind von € 700.

4. Bezugsdauer

Der Zuschuss zu Mehrlingsgeburten ist eine einmalige Leistung.

5. Steuerliche Behandlung

Die Salzburger Familienförderung bei Mehrlingsgeburten ist steuerfrei.

6. Folgetransfers

Es gibt keine mit der Salzburger Familienförderung bei Mehrlingsgeburten zusammenhängenden Folgetransfers.

7. Antragstellung und Auszahlung

Antragstellung und Auszahlung der Familienförderung bei Mehrlingsgeburten erfolgen beim Referat Jugend, Familie, Integration, Generationen, Gstättengasse 10, 5020 Salzburg; Tel: 0662/80 42-2174.

8. Anmerkungen

Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch.