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1.9.3.1

Urlaubsaktion für pflegende Angehörige

Gesetzliche Grundlage:Förderungsrichtlinie NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige (F3-FX4000/001-2020)
Finanzierung:Land NÖ
Gesamtausgaben:€ 150.000
Leistungsbezieher:innen:Pflegende Angehörige, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, betreuen

1. Zweck der Leistung

Finanzielle Unterstützung für Personen, die Pflegebedürftige als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) in Österreich oder Niederösterreich verbringen.

2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Österreich oder Niederösterreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.

Die Hauptpflegetätigkeit der Antragsteller:innen ist von den Pflegebedürftigen oder deren gesetzlichen Vertreter:innen bzw Sachwalter:innen bestätigen zu lassen.

Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.

3. Höhe der Transferleistung

Der Zuschuss beträgt maximal € 175 für einen Urlaub in Österreich. Wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss € 225. Sofern die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Nächtigungskosten der Betreuungsperson unter diesem Betrag liegen, wird ein Zuschuss in der Höhe der tatsächlichen Kosten gewährt.

Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.

4. Einkommensanrechnung

Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig.

5. Steuerliche Behandlung

Der Urlaubszuschuss ist steuerfrei.

6. Folgetransfers

Es gibt keine Folgetransfers. Über Möglichkeiten der Pflege der Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubes gibt die Pflegehotline des Landes NÖ unter 02742/90 05-9095 Auskunft.

7. Antragstellung

Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach dem Urlaub einzubringen.

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Soziales und Generationenförderung

Landhausplatz 1

3109 St. Pölten

Tel: 02742/90 05-16560

Fax: 02742/90 05-16220

E-Mail: urlaubsaktionpflege@noel.gv.at; generationenfoerderung@noel.gv.at

Das Antragsformular steht hier als Download zur Verfügung:
www.noe.gv.at/Urlaubsaktion_Pflege

Anträge sind auch bei den niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern erhältlich.

8. Anmerkungen

Auf die Urlaubsaktion für pflegende Angehörige besteht kein Rechtsanspruch.