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1.9.9.1

Förderung von elementarer Bildung in Wien

Gesetzliche Grundlage:Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien; Beschlüsse des Wiener Gemeinderats, Wiener Frühförderungsgesetz
Finanzierung:Stadt Wien
Gesamtausgaben:€ 969 Mio/Jahr
(vorläufiger Rechnungsabschluss 2022)
Leistungsbezieher:innen:Obsorgeberechtigte von über 104.000 Kindern in Wiener städtischen und privaten Kindergärten und Horten

1. Zweck der Leistung

Zweck der Leistung ist die Förderung elementarer Bildungsplätze.

Elementare Bildung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden an rund 350 städtischen Standorten und rund 1.400 privatrechtlich organisierten Einrichtungen ermöglicht. Die Stadt Wien stellt dadurch die Grundlage für ein vielfältiges und bedürfnisorientertes Angebot für junge Kinder und auch für die Freizeitbetreuung von Schulkindern zur Verfügung.

Seit September 2009 gibt es in Wien das Angebot des „beitragsfreien Kindergartens“ für 0- bis 6-Jährige. Das geförderte Angebot gilt grundsätzlich in allen städtischen und geförderten privaten Kindergärten inklusive Tagesmütter und Tagesväter und Kindergruppen.

2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

a)
Kinder von 0 bis 6 Jahren: beitragsfreier Kindergarten

Der Besuch in städtischen und privaten elementaren Bildungseinrichtungen in Wien ist für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht beitragsfrei oder stark vergünstigt.

Voraussetzungen
  • Beantragen einer Kund:innen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder.

  • Das Kind und mindestens ein Elternteil bzw eine obsorgeberechtigte Person müssen während der gesamten Kindergartenzeit den Hauptwohnsitz in Wien gemeldet haben.

b)
Beitragsfreier Kindergarten für Wiener Kinder außerhalb von Wien

Die Stadt Wien fördert für alle Wiener Kinder den Besuch in einer elementaren Bildungseinrichtung außerhalb von Wien bis zum Eintritt der Schulpflicht bei einem regelmäßigen Besuch von mindestens 16 Stunden pro Woche. Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der Wochenstunden, die das Kind in der elementaren Bildungseinrichtung betreut wird.

Voraussetzungen
  • Beantragen einer Kund:innen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder.

  • Das Kind und mindestens ein Elternteil bzw eine zur Obsorge berechtigte Person müssen während der gesamten Kindergartenzeit den Hauptwohnsitz in Wien gemeldet haben.

c)
Nachmittagsbetreuung von Schulkindern
Städtische Horte

Familien mit geringen Einkommen können für ihr Kind in den Servicestellen der Stadt Wien – Kindergärten eine befristete Ermäßigung für den Besuch eines städtischen Hortes beantragen.

Private Horte

Die Stadt Wien unterstützt Eltern bzw die zur Obsorge berechtigten Personen mit einem Zuschuss zum Elternbeitrag, wenn sie für die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder einen privaten Hort, eine Kindergruppe oder Tagesmütter bzw Tagesväter in Anspruch nehmen.

Offene Ganztagsschulen

An offenen Ganztagsschulen ist zuerst Unterricht und danach, falls gewünscht, an mindestens drei Nachmittagen pro Woche betreute Lern- und Freizeit. Für die schulische Betreuung am Nachmittag sowie das Mittagessen fallen Elternbeiträge an. Seit Herbst 2023 ist auch an offenen Ganztagsschulen ein ausgewogenes und warmes Mittagessen kostenlos. Familien mit geringen Einkommen können eine Ermäßigung des beantragen. Das Antragsformular ist in der Schule erhältlich.

Voraussetzungen
  • Das Kind und mindestens ein Elternteil bzw eine obsorgeberechtigte Person müssen den Hauptwohnsitz in Wien haben.

  • Bei einem monatlichen Gesamt-Netto-Einkommen der obsorgeberechtigten Person bis maximal € 3.502,21 ist eine Ermäßigung möglich.

Beitragsfreie verschränkte Ganztagsschulen

An verschränkten Ganztagsschulen wechseln sich von Montag bis Freitag Unterrichts- und betreute Lern- und Freizeiteinheiten ab. An Volksschulen reicht die Kernzeit bis zur 8. Unterrichtseinheit bzw bis circa 15.30 Uhr. An Mittelschulen reicht die Kernzeit bis zur 9. Unterrichtseinheit bzw bis circa 16.30 Uhr.

  • Die schulische Betreuung während der Kernzeit ist gratis.

  • Das Mittagessen ist ebenfalls gratis.

  • Nach Ende der Kernzeit ist die schulische Betreuung freiwillig und kostet pauschal € 118 pro Semester und Kind. Falls am jeweiligen Schulstandort mehrheitlich gewünscht, gibt es eine Jause für dreimal jährlich pauschal € 104 pro Kind.

3. Höhe der Förderung

a)
Kinder von 0 bis 6 Jahren: beitragsfreier Kindergarten
Städtische Bildungseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren

Der Besuch einer städtischen elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtung ist für 0- bis 6-jährige Kinder, die die Kriterien des „beitragsfreien Kindergartens“ erfüllen, seit dem Kindergartenjahr 2009/10 kostenlos. Die Eltern ersparen sich bis zu € 3.000 pro Jahr.

Auch Kinder, die die Voraussetzungen für einen beitragsfreien Besuch nicht erfüllen (zB Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland), werden von der Stadt Wien gefördert, da hier nicht die verursachten Kosten, sondern lediglich ein Elternbeitrag in der Höhe von maximal € 314,67 pro Monat und Kind eingehoben wird.

Private Bildungseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren

In privaten elementaren Bildungseinrichtungen wird der Besuch von allen Wiener Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht mit einem Betreuungsbeitrag (Basisförderung) bis maximal € 314,67 pro Kind und Monat gefördert. Zusätzlich können private gemeinnützige Trägerorganisationen einen Grundbeitrag pro Kind in der Höhe von maximal € 392,68 pro Kind und Monat sowie einen Verwaltungszuschuss pro Gruppe (Vollförderung) erhalten. Diese Förderbeträge werden direkt an die private Bildungseinrichtung bzw die Tagesmutter oder den Tagesvater ausbezahlt.

b)
Nachmittagsbetreuung von Schulkindern – Hort

Anders als bei den 0- bis 6-jährigen Kindern ist bei Hortkindern weiterhin ein Elternbeitrag zu leisten. Wenn das Gesamt-Netto-Einkommen unter € 3.502,21 monatlich liegt, wird der Beitrag in städtischen Horten anhand einer sozialen Staffelung reduziert bzw fällt gänzlich weg. Für Kinder in privaten Horten kann ein entsprechender Zuschuss zum Elternbeitrag lukriert werden, der direkt an die Trägerorganisation ausbezahlt wird.

4. Dauer der Förderung

Die Kindergartenförderung wird grundsätzlich bis zum Beginn der Schulpflicht eines Kindes gewährt, sofern ein regelmäßiger Besuch in einer Bildungseinrichtung stattfindet. Die Ermäßigung bzw der Zuschuss zum Hort muss maximal jährlich neu beantragt werden.

5. Einkommensanrechnung

Die Förderung für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren wird unabhängig vom Einkommen der Obsorgeberechtigten gewährt. Für Hortkinder wird zur Bemessung der Förderung eine soziale Staffelung angewandt, Bemessungsgrundlage ist das Gesamt-Netto-Einkommen der obsorgeberechtigten Person.

6. Antragstellung und Auszahlung

Wichtige Links für Obsorgeberechtigte:

Die Anmeldung für einen städtischen Kindergarten können Eltern jederzeit online erledigen. Alternativ können sie das Anmeldeformular auch telefonisch unter +43 1 277 55 55 anfordern. Das Formular können Familien per E-Mail, Fax oder Post an die zuständige Servicestelle senden oder es dort in den Briefkasten werfen. Die Anmeldung für einen Platz in einem privaten Kindergarten erfolgt direkt im jeweiligen privaten Kindergarten. Weitere Informationen finden Sie unter www.kindergaerten.wien.at. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an die jeweilige Trägerorganisation.

7. Anmerkungen

Städtische Kleinkindergruppen- und Kindergartenplätze für Kinder bis zur Schulpflicht werden vorrangig anhand folgender Kriterien vergeben:

  • Die Eltern gehen einem Beruf nach oder sind in Ausbildung (Nachweis erforderlich).

  • Ein Geschwisterkind ist im selben Kindergarten.

  • Das Kind wohnt in der Nähe des Kindergartens.

  • Ältere Kinder werden vor jüngere Kinder gereiht.

Besonders berücksichtigt werden außerdem:

  • Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr.

  • Soziale Aspekte wie eine Krisensituation oder besondere Lebensumstände.

Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem städtischen Kindergarten.

Wichtig:

Wenn das Familien-Netto-Einkommen nicht mehr als € 1.864,94 monatlich (exkl Familienbeihilfe) beträgt, kann ein Antrag auf Befreiung vom Essensbeitrag (bis zur Höhe des städtischen Essensbeitrages) bei der Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) gestellt werden.

Alle Informationen dazu finden Sie auf https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/essensbeitrag.html.