Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
| Gesetzliche Grundlage: | Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2023 |
| Finanzierung: | Land Steiermark |
| Gesamtausgaben: | € 79.200 (2025) |
| Leistungsbezieher:innen: | 126 Zwillinge, 3 Drillinge (2025) |
| Höhe der Leistung: | € 600 bis € 1.200 |
1. Zweck der Leistung
Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung von Babyausstattung. Zweck der Beihilfe ist es, Familien mit Mehrlingen unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase zu unterstützen.
Durch die Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei der Geburt von Mehrlingen geleistet werden.
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:
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Geburtsurkunde der Kinder
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Meldezettel der Kinder
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Meldezettel des antragstellenden Elternteils bzw des oder der Erziehungsberechtigten
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Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes
3. Höhe der Transferleistung
Die Förderung beträgt bei der Geburt ab 1.1.2024 von Zwillingen € 600 und bei der Geburt von Drillingen € 1.200. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 600.
4. Antragstellung
Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder erfolgen.
Adresse:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6
Förderungsmanagement
8010 Graz, Karmeliterplatz 2
Tel: 0316/877-4027
E-Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at
Internet: www.familien.steiermark.at